Identifikation (kurz)
Titel
Rektoratsregistratur
Laufzeit
1933-2002
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Sachbetreffs- und Einzelfallakten des Rektorats (und des Präsidiums, soweit nach der Aktenordnung von 1933 geführt)
Geschichte des Bestandsbildners
Durch das Universitätsstatut aus dem Jahr 1916 stand an der Spitze der akademischen Selbstverwaltung nicht mehr der der Landesherr als “Rector magnificentissimus”. An seine Stelle trat der Prorektor, der nun den Titel “Rektor” trug.
Mit der Machtübertragung an die Nationalsozialisten wurde der Rektor zum “Führer” der Universität bestellt. Er übernahm auch die Befugnisse des entmachteten Senats. Der Rektor erhielt dadurch ein eigenes Durchgriffsrecht auf die Einrichtungen der Universität sowie auf die Dozenten- und Studierendenschaft.
Sein Verwaltungsapparat ging aus dem alten Sekretariat hervor, nahm unter diesen Bedingungen aber einen neuen Charakter an, der sich im Inhalt und - durch die Einführung eines Aktenplans im Jahr 1934 - auch in der Struktur der Akten niederschlug.
Die rechtmäßige Universitätsverfassung wurde 1945 wieder hergestellt. Der Umfang der Rektoratsgeschäfte wuchs indessen weiter zusammen mit der Ausdehnung der Universität hinsichtlich der Zahl der Studiengänge, Lehrenden und Studierenden. Zentrale Verwaltungsaufgaben und insbesondere die Führung der beamtenrechtlich maßgeblichen Personalakten blieben allerdings dem Kurator übertragen.
Die Rektoratsverfassung wurde mit dem In-Kraft-Treten des Niedersächsischen Hochschulgesetzes am 1. Oktober 1978 durch die Präsidialverfassung ersetzt. Das NHG schuf anstelle der vorherigen Doppelspitze aus Rektor und Kurator eine Einheitsverfassung. Zur Leitung der Universität wurden Zentrale Organe bestellt. In erster Linie handelte es sich dabei um den Präsidenten und den Senat bzw. das Konzil. Daneben bestanden verschiedene Kommissionen. Bis zum Amtsantritt des ersten Präsidenten am 19. Oktober 1979, Norbert Kamp, blieb der letzte gewählte Rektor, Wolfgang Knigge, geschäftsführend im Amt.
Der Präsident leitete die Universität in der Nachfolge des früheren Rektors. Er fungierte als Repräsentant der Hochschule. Der Senat übermittelte geeignete Kandidaten an das Konzil, deren Eignung das Ministerium für Wissenschaft und Kultur prüfte. Schließlich wählte das Konzil aus diesen Vorschlägen den Präsidenten. Als Leiter der Verwaltung war der Präsident für die Personal- und Wirtschaftsverwaltung zuständig, die zuvor Sache des Kurators gewesen war. (§§ 82-83 NHG in der Fassung vom 2. Dezember 1978).
Sein ständiger Vertreter war der Kanzler. Er wurde vom Senat dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorgeschlagen. Er unterstützte den Leiter der Hochschule bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und führte die Geschäfte der Verwaltung (§ 88 NHG). Norbert Kamp, erster Präsident der Universität Göttingen, trat sein Amt am 13. Oktober 1979 an.
Bestandsgeschichte
Als erster Registraturkomplex wurden 1949 die Akten zum Universitätsjubiläum von 1937 an das Archiv abgegeben und zunächst dem Bestand Sekretariat zugeordnet. Der größte Teil der Akten aus den Jahren 1933–1953 folgte 1965. Der spätere Zulauf lässt sich im Detail nicht mehr rekonstruieren; der größte Teil der Akten wurde um 1990 übergeben. Der Bestand scheint insgesamt vollständig zu sein. Einzelne Aktenplangruppen von langfristiger Bedeutung könnten als Vorakten von Funktionsnachfolgern des Rektorats übernommen worden sein.
Der Rektor begann 1933, parallel zu den beamtenrechtlich maßgeblichen Personalakten des Kurators, eigene Dossiers zu den Professoren zu führen. Die Akten beider Stellen wurden bei der archivischen Bearbeitung zum Bestand Personalakten zusammengelegt.
Der Bestand wurde bereits zur historischen Aufarbeitung der NS-Zeit aus Anlass des 250. Universitätsjubiläums (1987) intensiv benutzt. Eine handschriftliche Kartei umfasst einen Teil der jüngeren Akten des Bestands. Die älteren Schichten wurden 2019 im Rahmen des vom Präsidium der Universität finanzierten Erschließungsprojekts zur NS-Zeit und ihrem Nachleben elektronisch erschlossen. 2020 erfolgte die Verzeichnung der Disziplinarakten. Der Rest des Bestandes wird sukzessive bearbeitet.
Die Präsidialverwaltung führte zunächst die Zentralregistratur des Rektorats fort. In den 1980er-Jahren geriet der seit 1934 benutzte Aktenplan sukzessive außer Gebrauch. Im Universitätsarchiv werden Zugänge aus der akademischen Einheitsverwaltung (1979 ff.) noch dem Bestand “Rektoratsregistratur” zugeordnet, wenn die Akten nach dem Aktenplan geführt wurden.
Literatur
Gundelach, Ernst: Die Verfassung der Göttinger Universität. Göttingen 1955 (Göttinger Rechtswissenschaftliche Studien, 16).
Boockmann, Hartmut: Die Verfassung der Georg-August-Universität von den Anfängen bis 1968, in: Schlotter, Hans-Günther (Hg.): Die Geschichte der Verfassung und der Fachbereiche der Georg-August-Universität zu Göttingen. Göttingen 1994 (Göttinger Universitätsschriften, Reihe A, 16), S. 11–24.
Starck, Christian: Verfassung und Organisation der Georgia Augusta 1968-1987, in: Schlotter, Hans-Günther (Hg.): Die Geschichte der Verfassung und der Fachbereiche der Georg-August-Universität zu Göttingen. Göttingen 1994 (Göttinger Universitätsschriften, Reihe A, 16), S. 25–45.
Findmittel
Arcinsys
Aktenplan (1933)
Aktenverzeichnis (1950)
Kartei
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Bestand ZVW. (Zentralverwaltung)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
190
Benutzung
Der Bestand ist teilweise elektronisch in Arcinsys erschlossen und nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes verschiedenen Schutzfristen aus § 5 Abs. 2 NArchG unterliegen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.