Identifikation (kurz)
Titel
Besatzungskostenamt
Laufzeit
1945 - 1950
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Entstanden zunächst als Abteilung des Bremischen Rechnungsamtes, wurde das Besatzungskostenamt durch Verfügung des Senators für Finanzen vom 22. Februar 1950 verselbständigt. Es war dafür zuständig, alle Forderungen für Lieferungen und Leistungen an die Besatzungstruppen in der Stadt Bremen haushalts- und kassenmäßig abzuwickeln. Das Amt wurde 1955 nach dem Ende der Besatzungszeit in Amt für Verteidigungslasten umbenannt.
Bestandsgeschichte
Im Jahr 2008 bot die Hausverwaltung beim Senator für Finanzen Akten an, die in den Kellerräumen im Haus des Reiches vorgefunden worden waren. Die Akten wurden an Ort und Stelle geprüft und teilweise, insbesondere die älteren Vorgänge aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, ins Staatsarchiv übernommen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Zahlungen der Besatzungskosten wurden bereits 1949 durch Verwaltungsabkommen zwischen den Bundesländern vereinheitlicht, seit 1950 war diese Materie durch Bundesrecht geregelt.
Außer den Akten aus der Erledigung von Zahlungen für den Bedarf der Besatzungstruppen oder von diesen verursachte Schäden war damit vermischt weiteres Schriftgut gelagert. Es fanden sich Akten des aufsichtsführenden Referats A 4 beim Senator für Finanzen - dieses Referat bildete zusammen mit dem Besatzungkostenamt Bremen und einer entsprechenden Dienststelle beim Magistrat der Stadt Bremerhaven die Besatzungslastenverwaltung im Land Bremen. Die Akten des Referats A 4 wurden im Bestand 4,131/1 Senator für Finanzen, Schriftgut außerhalb der Ordnungssysteme, abgelegt.
Auch aus dem personell mit der Besatzungslastenverwaltung verbundenen Arbeitsbereich der Vermögenskontrolle wurden Unterlagen vorgefunden, diese wurden dem Bestand 4,145 Amt für Vermögenskontrolle zugeordnet.
Informationen zur Verwaltungsorganisation enthält auch die Personalakte des Referenten Jens Lorenzen, 4,131 Pers. - 52.
12. April 2012
Bettina Schleier
Enthält
Korrespondenz - Organisation
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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