Identifikation (kurz)
Titel
Oberförsterei Nienburg
Laufzeit
1840-1969
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahre 1867 und Zugrundelegung eines mit Kabinettsordre vom 31.10.1868 genehmigten Normalplans traten an die Stelle der bisherigen Forstinspektionen die aus den Forstrevieren gebildeten Oberförstereien (vgl. Hann. 122a Nr. 1559). Die Forstreviere Linsburg und Krähe der Forstinspektion Nienburg wurden auf diese Weise zur Oberförsterei Nienburg ausgebaut, die 1874 aus den Schutzbezirken Borstel, Linsburg, Langendamm, Nienburgerbruch, Steimbke, Krähe und Heemsen bestand (vgl. Staatshandbuch für die Provinz Hannover, Jahrgänge 1867, 1870, 1874). In den folgenden Jahren wurde der Schutzbezirk Steimbke durch Wenden ersetzt (vgl. Handbuch für die Provinz Hannover, Jahrgänge 1880,1885/86, 1900).
1934 wurden die Oberförstereien in Forstämter umbenannt (vgl. Ministerialbl. d. Preuß. Landwirtschaftsministeriums u. d. Landesforstverw.1934, Nr. 35 S. 617 ff.); somit wurde aus der Oberförsterei das Forstamt Nienburg. Dieses bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Linsburg-Süd, Linsburg-Nord, Langendamm, Nienburgerbruch, Krähe, Wölpe und der Unterförsterei Stöckse (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 151).
Bestandsgeschichte
In den vorliegenden Bestand Hann. 182 Nienburg ist bislang folgende Ablieferung des staatlichen Forstamtes - vormals Oberförsterei - Nienburg eingegangen:
Acc. 81/99
Stand: März 2011
Enthält
u.a. Betriebseinrichtung, Bestandslagerbücher, Flächenbücher, Forstvermessungen, Holzabgaben, Berechtigungen
Literatur
Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
1,5
Bearbeiter
Christiane Drewes (2011)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Hinweis: Die Akten sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.