Identifikation (kurz)
Titel
Ephoralarchiv Sulingen
Laufzeit
1614-1969
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Zur Geschichte des Archivs
1. Der Umfang der Inspektion
Die Superintendentur Sulingen gehört zu den drei alten Superintendenturen der Grafschaft Hoya. Als erster Superintendent hatte dort ab 1588 Valerius Denker seinen Sitz. Die Inspektion umfasste ursprünglich die Kirchen in den Ämtern Ehrenburg und Syke; mithin hatte sie eine sehr große Ausdehnung. Sie reichte von der Grenze Westfalens bis vor die Tore von Bremen, auch das heute Bremische Seehausen gehörte zur Inspektion. Vor 1588 scheint das Gebiet zu Stolzenau gehört zu haben, wo bereits um 1560 eine Superintendentur nachweisbar ist. Barenburg sowie das Amt Siedenburg mit Mellinghausen blieben zunächst bei Stolzenau. Das Amt Freudenberg war hessisch, während das Stift Bassum selbst zu Sulingen gehörte. Harpstedt hat 1667-1728 zur Inspektion Stolzenau gehört, dann zur Inspektion Wildeshausen. Über die weitere Entwicklung der Inspektionsabgrenzung bestehen zwischen den Angaben bei Philipp Meyer und den Ephoralakten einige Abweichungen. 1681 werden die im Amte Westen gelegenen Kirchen Blender, Intschede und Schwarme nach Sulingen zugelegt; sie hatten vorher zur Inspektion Nienburg gehört. 1793 wurden sie wieder abgetrennt und der Inspektion Hoya zugeschlagen. Gleichzeitig wurde Seehausen an die Inspektion Wildeshausen abgetreten. 1794 wurde das ganze Amt Syke abgetrennt und dort die Inspektion Weyhe, Sitz Kirchweyhe, errichtet. Dafür wurde Sulingen mit Sudwalde entschädigt und erhielt 1796 Mellinghausen und Barenburg, die ohnehin weit näher zu Sulingen als zu Stolzenau lagen.
Die zahlreichen Grenzveränderungen des Wiener Kongresses brachten auch das Ende der Inspektion Wildeshausen, das selbst an Oldenburg fiel. 1815 gelangte Harpstedt an die Inspektion Sulingen, ebenso das hessische Amt Freudenberg, während die Kirchen im bisher hessischen Amte Uchte zunächst an die Inspektion Stolzenau gelangten.
Auch das 19. Jahrhundert brachte Veränderungen in der Abgrenzung der Inspektion.
1869 wurde Sudwalde wieder abgetrennt und zu der inzwischen errichteten Inspektion Vilsen geschlagen. Ferner wurde eine Inspektion Bassum geschaffen, welche 1884 erstmalig einen Superintendenten erhielt. Hierher kamen die Kirchen Bassum, Heiligenloh, Neuenkirchen und Harpstedt, sowie das bisher nach Diepholz gehörige Colnrade. So war die ursprünglich so große Inspektion Sulingen recht klein geworden. 1869 wurde die sehr große Kirchengemeinde Varrel geteilt und in Ströhen eine selbständige Pfarre errichtet. 1904 gelangte Kirchdorf von Stolzenau an die Inspektion Sulingen. Endlich entstand die von Bethel aus begründete Anstaltsgemeinde Freistatt, welche zunächst von Barver aus betreut wurde, jedoch 1914 eine selbständige Pfarrstelle erhielt.
Das Bild der Inspektion Sulingen zur Zeit ihrer größten Ausdehnung zeigt das sehr wertvolle, zweibändige "Sulingische Tagebuch" des Superintendenten Owenius 1724-1726, eine Art Inspektions-Lagerbuch.
2. Der Archivbestand
Im Zuge der zahlreichen Veränderungen der Inspektionsabgrenzung erfolgten immer wieder Verlagerungen von Ephoralakten und zwar in der Regel so, dass die Generalia in Sulingen verblieben, die Spezialia dagegen an den Ort der neuen Zugehörigkeit gelangten. So sind umfangreiche Aktenabgaben nach Hoya, Kirchweyhe und Bassum erfolgt. Dafür sind Zugänge vor allem aus Stolzenau zu verzeichnen. Nur Akten aus der hessischen Zeit fehlen gänzlich, und die Spezialia von Kirchdorf sind in Stolzenau belassen, worüber ein Findbuch-Auszug beigefügt ist.
Die nach Kirchweyhe gelangten Akten sind dort fast sämtlich etwa 1916 durch den damaligen Superintendenten Gossmann im Rahmen der Kriegswirtschaft der Altpapierverwertung zugeführt worden, was lange Jahre von der kirchlichen Aufsichtsbehörde unbemerkt geblieben war und erst sehr viel später aufgedeckt wurde. Die Reste sowie die seinerzeit nach Bassum gelangten Bestände befinden sich heute zum größten Teil im Ephoralarchiv in Syke.
Aus dem Dargelegten ergibt sich, dass die Generalakten Material über einen weit größeren Bereich enthalten als die heutige Inspektion Sulingen umfasst.
Weitere Bestandsgeschichte
3. Der Bestand als Depositum im Landeskirchlichen Archiv
Dr. Helmut Speer, der Verfasser des vorgestellten Textes, hat das Ephoralarchiv Sulingen 1959 geordnet und in einem Findbuch verzeichnet. Nach der Vereinigung der Kirchenkreise Diepholz und Sulingen zum Kirchenkreis Grafschaft Diepholz Anfang 1969 verblieb das wertvolle Archiv zunächst in Sulingen. Im Februar 1979 erfolgte der Umzug nach Diepholz, dem Ephoralsitz, wo es in einem Kellerraum der Superintendentur eingelagert wurde. Später stellte sich heraus, dass der Raum für die dauerhafte Aufbewahrung von Archivgut nicht geeignet war: Schimmelbildung an Archivalien zeigte drastisch an, dass der Raum viel zu feucht war.
Da ein geeigneter Raum vor Ort nicht zu finden war, wurde das Ephoralarchiv Sulingen im August 2001 - vertraglich geregelt - im Landeskirchlichen Archiv Hannover als Bestand "D 30 Ephoralarchiv Sulingen" deponiert.
Das 1959 von Dr. Speer erstellte Findbuch ist im Herbst 2005 in eine EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Die Ordnung und Verzeichnung der Altregistratur - die Akten, die von [1925] bis zur Auflösung des Kirchenkreises Sulingen geführt worden sind - erfolgte 2007 als "Repositur B" in einem separaten Bestand, der 2010 unter der Gliederung "2" in den Altbestand eingearbeitet wurde. Auf andere Besonderheiten und auf Verluste durch Schimmel wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
A 6 (Pfarrbestellungsakten), A 9 (Visitationskaten), A 12d (Generalsuperintendentur Aurich), A 12g (Generalsuperintendentur Stade) und L 5f (Landessuperintendentur Osnabrück)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
32,4
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: ja
vollständig verzeichnet