Identifikation
Titel
Herzog Otto v. Braunschweig bestimmt, daß, weil nach kanonischem Recht die von der Kirche erworbenen Güter nach dem Tode eines Klerikers in den Nießbrauch des Nachfolgers übergehen, seine Kapläne Echard von St. Galli in Lauenrode, Konrad, Rektor St. Georgii, Jakob, Rektor St. Ägidii, und Heinrich, Rektor St. Spiritus zu Hannover diese Berechtigung haben sollen, und verbietet seinen Vögten, sich ihres Nachlasses zu bemächtigen, wofür die Genannten jährlich zweimal in St. Georg für ihn und seine Vorfahren Seelmessen und Vigil feiern sollen
Bemerkung:
o.O., oct. trinit.
Or.
beschädigtes Hängesiegel, 1959 rest.
Dorsal: IDR, Nr. 10
Druck: HUB 97
Laufzeit
01.06.1309-01.06.1309
Alte Archivsignatur
40/2
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | A |